Folgebelehrung alle 2 Jahre
Folgebelehrung alle 24 Monate
Nach der Erstbelehrung verlangt das Gesetz für Mitarbeiter, die weiterhin Lebensmittel handhaben, mindestens alle zwei Jahre eine Folgebelehrung. Die 24-Monats-Frist beginnt am Datum der zuletzt dokumentierten Belehrung - nicht allein am Kalenderjahr oder Einstellungsjubiläum.
Typische Fehlerquellen
- Tabellen-Chaos - ein Standort aktualisiert die Liste, ein anderer nicht.
- Neue Mitarbeiter - Einarbeitungsbelehrung mündlich durchgeführt, Erstbelehrung aber nie eingetragen.
- Personalwechsel - ausgeschiedene Mitarbeiter noch als aktiv geführt, oder aktives Personal fehlt auf der Liste.
- Stilles Ablaufen - Folgebelehrung verfällt, bis das Gesundheitsamt kontrolliert.
Praktischer Ablauf
- Pro Standort eine Liste mit aktivem Lebensmittel-handelndem Personal führen.
- Erstbelehrungs-Datum eintragen, wenn jemand startet (oder Einarbeitungsbelehrung als ausstehend markieren, bis erledigt).
- Nach jeder Folgebelehrung das nächste Fälligkeitsdatum 24 Monate vorwärts setzen.
- Küchenleitungen 30 und 7 Tage vor Fälligkeit erinnern.
- Vor Kontrollen eine Matrix exportieren.
Belehrungsmatrix automatisiert Fälligkeitsdaten, Erinnerungen und PDF-Export. Die Belehrungen führen Sie weiter vor Ort durch.
Minijobber und Teilzeitkräfte
Wer in der Lebensmittelhandhabung arbeitet, wird von den meisten Gastronomie-Betreibern in der Matrix erfasst. Die Beschäftigungsform hebt §43-Pflichten nicht auf, wenn die Rolle Lebensmittelkontakt beinhaltet.
Fristen im Blick? Mitarbeiterliste importieren und PDF für die nächste Kontrolle exportieren.