Was ist §43 IfSG?
§43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeiter zu belehren, die Lebensmittel handhaben oder in Küchen arbeiten. Sie müssen dokumentieren, dass jede Person die erforderliche Belehrung erhalten hat - bei Einstellung und in regelmäßigen Abständen erneut.
Offizieller Gesetzestext: §43 IfSG auf Gesetze-im-Internet.
Wen betrifft das?
Typische Rollen in der Gastronomie: Küchenpersonal, Spüler mit Kontakt zu sauberem Geschirr, Baristas mit Lebensmittelzubereitung und alle, die regelmäßig unverpackte Lebensmittel berühren. Viele Betreiber erfassen auch Minijobber in der Küche - im Zweifel Ihren Berater fragen.
Was Sie dokumentieren müssen
- Erstbelehrung - erste Belehrung, wenn jemand mit Lebensmittelhandhabung beginnt (oft nach einer Einarbeitungsbelehrung zu Betriebsregeln vor Ort).
- Folgebelehrung - Wiederholungsbelehrung mindestens alle 24 Monate, solange die Person in der Rolle bleibt.
- Wer belehrt hat - in der Regel eine geschulte Küchenleitung oder verantwortliche Person vor Ort.
- Datum - wann die Belehrung stattfand.
Belehrungsmatrix stellt keine Belehrungsinhalte bereit. Ihr Team führt die Belehrung durch; die App verwaltet Termine, Erinnerungen und Exporte.
Worum es hier nicht geht
§43 IfSG ist getrennt von HACCP-Temperaturprotokollen, LMHV-Hygieneschulungen oder allgemeinen Lebensmittelsicherheits-Plattformen. Es geht um die gesetzliche Dokumentation arbeitgeberseitiger Belehrungen für Lebensmittel-handelnde Mitarbeiter.
Fristen im Blick? Mitarbeiterliste importieren und PDF für die nächste Kontrolle exportieren.